Besondere Fragen

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Honorargeneralkonsulat der Republik Malediven in der Bundesrepublik Deutschland
 
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Besondere Fragen

 

 
 

Heiraten auf den Malediven

Eine standesamtliche Trauung auf den Malediven ist für Bürger, die nicht dem moslemischen Glauben angehören, nicht möglich. Auf den Malediven gibt es keine christlichen Kirchen.

Wir empfehlen sich in Deutschland trauen zu lassen und die Zeit des Honeymoons auf den Malediven zu verbringen.

Bundesbürgerin heiratet Malediver

  • Sie benötigen einen Nachweis, das die Bundesbürgerin nicht verheiratet ist
  • Einen Nachweis über ihre wirtschaftliche Situation (Schuldennachweis)
  • Alle Nachweise in englischer Sprache über die deutsche Botschaft in Colombo / Sri Lanka
  • Bestätigung zur Heirat durch ein maledivisches Gericht. Die Eheschließung muss nach islamischem Gesetz (Sharia) vollzogen werden.
  • Nach dem Gesetz der Sharia kann die Ehefrau frei entscheiden, ob sie den Namen des Ehemannes annimmt.
  • Kinder, die aus einer solchen Ehe hervorgehen, haben grundsätzlich nur die maledivische Staatsbürgerschaft (nach der maledivischen Rechtsauffassung)

Bundesbürger heiratet Malediverin

Der Bundesbürger muss zum islamischen Glauben übertreten. Alle oben genannten Punkte gelten auch für ihn.

Malediver(in) besucht Bundesbürger(in) in Deutschland

Wer als Malediver/-in Deutschland besuchen möchte, muss zunächst bei den Maledivischen Behörden einen Reisepass beantragen.
Das Schengen Visum für den Besuch in Deutschland ist (nur mit Reisepass) bei der Deutschen Botschaft in Colombo/Sri Lanka zu beantragen.

Für beides, die Beantragung des Reisepasses auf den Malediven, als auch für die Beantragung des Schengen Visums bei der Deutschen Botschaft in Colombo/Sri Lanka, benötigt der/die Malediver/-in ein offizielles Schreiben des deutschen Gastgebers (in englischer und deutscher Sprache), welches besagt, dass der Gastgeber den/die befreudete/n Malediver/Malediverin für einen benannten Zeitraum zu sich nach Deutschland einlädt. Der Gastgeber erklärt in dem Schreiben:

  • dass er/sie als Gastgeber während der Reise für evtl. entstehende Kosten aufkommt (Kost & Logis)
  • dass der/die Malediver/-in nach der benannten Besuchszeit wieder auf die Malediven zurück reist
  • dass der Gastgeber ggf. auch für weitere mögliche Kosten (z.B. ärztliche Behandlungen) für seinen maledivischen Gast aufkommt

Dieses Schreiben ist vom deutschen Gastgeber zu versenden an:

  • die Deutsche Botschaft in Colombo/Sri Lanka, mit einem kurzem Begleitschreiben, wer sich zwecks Visa Beantragung melden wird
  • den/die eingeladenen Malediver/in, zur Vorlage bei den Behörden auf den Malediven zur Beantragung des Reisepasses / zur Gegenvorlage bei der Deutschen Botschaft in Colombo.

Arbeitsmöglichkeiten auf den Malediven

In der Republik Malediven gibt es keine zentrale Arbeitsvermittlung. Arbeitsmöglichkeiten bestehen gegenwärtig vorwiegend im touristischen Bereich (Gastronomie, Tauch- und Surfbasen). Bezüglich Ihrer Arbeitssuche empfehlen wir Ihnen, sich mit den maledivischen Reiseagenturen (Incoming) oder mit dem jeweiligen Management der verschiedenen Hotelinseln in Verbindung zu setzen.

Da dies sehr zeitaufwändig ist, schlagen wir Ihnen vor, während eines Ferienaufenthaltes auf den Malediven die Kontakte aufzunehmen. Eine Einreise zur Arbeitssuche kann nicht erfolgen, da Sie mit der Ausweisung aus dem Land rechnen müssen.

Vor Antritt einer Arbeit benötigen Ausländer eine Arbeitsgenehmigung des Ministry of Trade, Industries and Labour, Male. Sie erhalten dann im Regelfall eine Aufenthaltsgenehmigung von zunächst 6 Monaten.

Investieren auf den Malediven

Alle Fragen zu Investitionen auf den Malediven werden durch das Foreign Investment Services Bureau des Ministry of Trade, Industries and Labour in Male betreut und koordiniert.

Unterlagen können auch über das Honorargeneralkonsulat in Bad Homburg angefordert werden.

Insel pachten oder kaufen

Die Inseln der Republik Malediven gehören ausnahmslos dem Staat und können an maledivische Staatsbürger verpachtet werden.

Genehmigungen an Ausländer werden nur erteilt, wenn sie im touristischem Bereich investieren wollen und die Inseln im Entwicklungsplan des Landes für touristische Zwecke festgelegt wurden oder bestehende Pachtverträge abgelaufen sind. Ein Pachtvertrag wird auf mindestens 10 Jahre abgeschlossen.

Weitere Informationen erhalten Sie beim Ministry of Tourism in Male.

Eröffnen eines Geschäftes auf den Malediven

Grundsätzlich ist es nur möglich, mit einem maledivischen Partner auf den Malediven ein Geschäft zu eröffnen. Es ist unbedingt darauf zu achten, daß alle Vertragsabschlüsse in dem zuständigen Court registriert werden.

Über das Ministry of Trade, Industries and Labour sind die Fragen der Einfuhrlizenzen und der erforderlichen Besteuerung zu klären. Zu beachten ist, daß fast alle Waren des täglichen Bedarfs aus Sri Lanka, Indien, Singapore oder Europa eingeführt werden müssen (Transport und Zollkosten!)

Angeln auf den Malediven

Angeln auf den Malediven ist nur auf den "Nicht-touristischen" Inseln erlaubt, da sich sonst Probleme mit den Schnorchlern und Tauchern ergeben können.

Hochseeangeln (big game fishing) kann man auf mehreren Inseln, einschließlich der notwendigen Ausrüstung gegen Bezahlung buchen.

Mitnahme von Hunden

Die Mitnahme von Hunden auf die Malediven ist grundsätzlich aus religiösen Gründen nicht möglich, da die Einwohner der Republik Malediven der islamischen Religion angehören. Auf den Malediven gibt es keine Hunde.

Eine Sonder- oder Ausnahmegenehmigung kann über das Ministry of Foreign Affairs, Boduthakurufaanu Magu, Male, Republic of Maldives in englischer Sprache beantragt werden.

Camping

Auf den Malediven gibt es keine Campingplätze